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BSG, 27.04.2010 - B 7 AL 13/10 B |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- SG Leipzig - S 20 AL 317/06
- LSG Sachsen - L 3 AL 96/07
- BSG, 27.04.2010 - B 7 AL 13/10 B
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 29.09.1987 - 7 RAr 15/86
Student - Arbeitsvermittlung
Auszug aus BSG, 27.04.2010 - B 7 AL 13/10 B
Daneben macht der Kläger eine Divergenz zu der Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 29.9.1987 - 7 RAr 15/86 - (BSGE 62, 166 = SozR 4100 § 103 Nr. 39) geltend.7 Soweit der Kläger mit seinem Vortrag, er habe sich nicht gegensätzlich zur Entscheidung des BSG vom 29.9.1987 (aaO) verhalten, eine Divergenz geltend machen will, fehlt es an deren ordnungsgemäßen Bezeichnung, weil es hierzu erforderlich wäre, dass zunächst ein abstrakter Rechtssatz formuliert wird, der die Entscheidung des LSG trägt, und ein hiervon abweichender Rechtssatz des BSG in der Entscheidung, die für die behauptete Divergenz herangezogen wird, genannt wird.
- BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus BSG, 27.04.2010 - B 7 AL 13/10 B
Um seiner Darlegungspflicht zu genügen, muss ein Beschwerdeführer mithin eine konkrete Rechtsfrage aufwerfen, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (= Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (sogenannte Breitenwirkung) darlegen (zum Ganzen vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70 mwN).